Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, Service und Zahlungsbedingungen (nachfolgend AGB

genannt) der EASEE Deutschland GmbH (nachfolgend „Easee“ genannt)

Stand: 01/2022

1. Gegenstand und Anwendungsbereich dieser AGB

1.1 Diesen AGB liegen sämtliche Geschäfte mit unseren Kunden zugrunde, die sich auf Verkauf sowie Lieferung von Waren seitens Easee beziehen.

1.2 Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn Easee in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender Bedingungen des Kunden das Geschäft mit ihren Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten ausnahmsweise nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Easee.

1.4 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung haben diese AGB nach erstmaliger wirksamer Einbeziehung auch dann Gültigkeit, wenn Easee sich in Folgegeschäften nicht ausdrücklich auf diese AGB beziehen.

1.5 Easee ist berechtigt diese AGB zu ändern. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden wie nachstehend geregelt angeboten (im Folgenden „Änderungsangebot“): Das Änderungsangebot wird dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zugestellt. Darin werden die vom Änderungsangebot betroffenen Bestimmungen der AGB und die dazu vorgeschlagenen Änderungen in einer Gegenüberstellung dargestellt. Die Zustimmung des Kunden zum Änderungsangebot gilt als erteilt, wenn bei Easee vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der angebotenen Änderungen kein Widerspruch des Kunden einlangt; darauf wird Easee den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Sollte der Kunde dem Änderungsangebot rechtzeitig widersprechen, so gilt das Änderungsangebot als abgelehnt. Im Falle einer solchen Ablehnung ist Easee dann berechtigt unter Einhaltung einer einmonatigen Frist, eine laufende Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäfte, dies nach freier Wahl von Easee, aufzukündigen. Für nach der Zustellung des Änderungsangebotes zustande kommende Geschäfte gelten ausschließlich die um die im Änderungsangebot enthaltenen Änderungen abgeänderten AGBs.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von Easee sind grundsätzlich freibleibend, sofern auf dem jeweiligen Angebot nichts anderes vermerkt ist.

2.2 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, den jeweiligen Auftrag zu erteilen. Verträge zwischen Easee und Kunden kommen erst nach ausdrücklicher Annahmeerklärung durch Easee bzw. mit Beginn der Ausführung durch Easee rechtsverbindlich zustande. Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und Auftragsergänzungen.

2.3 Nachträgliche Änderungen am Vertragsgegenstand sowie etwaige Unklarheiten hinsichtlich der Leistungen von Easee gehen zu Lasten des Kunden. Sofern durch solche Änderungen oder Unklarheiten Mehrkosten entstehen, sind diese von Easee anzuzeigen und danach durch den Kunden gesondert zu vergüten, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle der fehlenden Einigung über Änderungen oder Unklarheiten ist Easee berechtigt, den Auftrag abzubrechen. Der Kunde hat in diesem Fall die bereits erfolgten Tätigkeiten/ Lieferungen von Easee vollständig zu bezahlen.

3. Angebotsunterlagen und Pläne

3.1 Easee behält sich die Rechte an ihren Angebotsunterlagen sowie die im Rahmen des Vertragsverhältnisses übergebenen Unterlagen vor.

3.2 Der Kunde erkennt die Rechte von Easee an und wird die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Ermächtigung durch Easee ganz oder teilweise vervielfältigen, Dritten zugänglich machen oder außerhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie übergeben worden sind.

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Von Easee genannte Fristen und Termine (beispielsweise Lieferfristen und Liefertermine) sind nicht verbindlich, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als Fixtermin bestätigt sind. Teillieferungen und/oder Teilleistungen seitens Easee sind zulässig. Easee ist berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen im Umfang von bis zu 5% gegenüber der Bestellmenge vorzunehmen. Der vereinbarte Preis wird dementsprechend angepasst.

4.2 Die Lieferung und Versand der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von Easee verlässt.

4.3 Easee haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Epidemien, Pandemien, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Easee nicht zu vertreten hat. Die Liefer- oder Leistungsfristen verlängern oder verschieben sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5. Vergütung, Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager Easee zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht sowie sonstige Nebenkosten trägt der Kunde. Preisangaben von Easee sind, soweit diese nicht ausdrücklich als fix bestätigt sind, freibleibend.

5.2 Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Zugang beim Kunden zahlbar. Gerät der Kunde gegenüber Easee oder einem mit Easee verbundenen Unternehmen in Verzug oder entstehen bei Easee begründete Zweifel an der Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit des Kunden, so werden alle offenen Rechnungen sofort fällig. Easee ist berechtigt, weitere Leistungen von Vorkasse abhängig zu machen bzw. Lieferungen per Nachnahme auszuführen.

5.3 Zahlungen sind vom Kunden in Euro bargeldlos durch Überweisung auf das von Easee angegebene Bankkonto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Insbesondere Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Soweit der Kunde nicht gem. den vorstehenden Bedingungen vorleistungspflichtig ist, hat Easee das Recht, vom Kunden eine Abschlagszahlung nach eigenem Ermessen von bis zu 50% des Auftragswertes zu verlangen, sofern der Auftragswert netto EUR 25.000,00 überschreitet. Der Kunde ist insoweit vorleistungspflichtig. Die Abschlagszahlung ist fällig binnen 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung von Easee.

6. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

6.1 Der Kunde ist nur insofern zur Aufrechnung berechtigt, als dass ein unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Anspruch des Kunden besteht.

6.2 Die Abtretung von Rechten des Kunden aus Vertragsverhältnissen mit Easee setzt zu ihrer Wirksamkeit die vorherige Zustimmung von Easee voraus. Dies geht nicht, soweit § 354 a HGB Anwendung findet.

6.3 Easee ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum von Easee bis alle Forderungen erfüllt sind, die Easee gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat Easee das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem Easee eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern Easee die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn Easee die Vorbehaltsware pfändet. Von Easee zurückgenommene Vorbehaltsware darf Easee verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde Easee schuldet, nachdem Easee einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.

7.2 Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer- , Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

7.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Easee ab. Easee nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde darf diese an Easee abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für Easee einziehen, solange Easee diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht Easees, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird Easee die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, kann Easee vom Kunden verlangen, dass dieser Easee die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und Easee alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die Easee zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

7.4 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum Easees hinweisen und muss Easee unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit Easee ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die Easee in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

8. Gewährleistung

8.1 Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung Easee schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind Easee unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für den Fall eines beidseitigen Handelsgeschäfts gilt der § 377 HGB.

8.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung (soweit Easee die Wartung nicht vertraglich übernommen hat), Missachtung von Vorschriften, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Montagearbeiten Dritter, fehlerhafter Bedienung sowie anderer Ursachen, welche nicht von Easee zu vertreten sind.

8.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Easee Änderungen oder Reparaturen an Leistungen von Easee vornehmen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Mangel nicht darauf zurück zu führen ist.

8.4 Easee stellt beim Verkauf seiner Produkte digitale Elemente bereit. Die Dauer der Bereitstellung der digitalen Elemente beträgt 24 Monate nach Ablieferung der Waren bzw. Abnahme des Werkes. Easee verpflichtet sich für seine Produkte in diesem Zeitraum die Durchführung funktionserhaltender Aktualisierungen zu ermöglichen und den Kunden über die Verfügbarkeit der Aktualisierungen entsprechend zu informieren.

8.5 Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Ablieferung der Waren, Abnahme des Werkes bzw. der Kenntnis von Mängeln bei der Erbringung von Dienstleistungen, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ansonsten verjähren diese Gewährleistungsansprüche innerhalb von 24 Monaten.

Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels an den digitalen Elementen verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Ende des in Ziffer 8.4 genannten Zeitraums, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ansonsten verjähren diese Gewährleistungsansprüche mit Ablauf von 24 Monaten nach dem in Ziffer 8.4 genannten Zeitraum. Dies gilt auch für Ansprüche wegen eines auf einer Verletzung der Aktualisierungspflicht beruhenden Mangels. Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten hinsichtlich der Verjährung zudem die Bestimmungen aus § 475e Abs. 3, 4 BGB.

9. Haftung

9.1 Easee haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

9.2 Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung von Easee auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Easee übernimmt keine Haftung für Mängel und Schäden, die sich aus nach dem in Ziffer 8.4 bestimmten Zeitraum bereitgestellten Aktualisierungen ergeben.

9.4 Im Übrigen ist jegliche Haftung von Easee ausgeschlossen. Easee ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob ein im Kundenauftrag entwickeltes Produkt oder eine Software Patent oder Urheberrechte Dritter verletzt oder sonst wie frei von Rechten Dritter ist, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Eine umfassende Recherche hierzu kann mit Easee optional gegen Aufpreis vereinbart werden.

9.5 Die unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.6 Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist beschränkt, wie die eigene Haftung von Easee gem. den vorstehenden Bestimmungen.

10. Geschäftsgeheimnisse

Easee stellt sicher, dass alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie alle vom Auftraggeber als vertraulich eingestuften Informationen streng vertraulich behandelt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde alle Informationen über Methoden und Vorgehensweisen von Easee als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln.

11. Datenschutzklausel

Die Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Vertrag erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie der Datenschutzerklärung von Easee.

12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Wismar, Deutschland.

12.2 Das Rechtsverhältnis unterliegt alleine dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrechts.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt, oder aber wenn eine Regelung infolge geänderter Verhältnisse sinnlos oder undurchführbar geworden ist.